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Allgemeine Geschäftsbedingungen *

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Der GSH-LAN e.V. ist mit Unterstützung der Stadt Garbsen – Fachbereich Jugend und Integration – Veranstalter einer der deutschlandweit größten regelmäßig stattfindenden Lanparty-Reihen. Dem zwischen der GSH-LAN e.V. und dem Teilnehmer sowie dem Besucher zustande gekommenen Vertrag liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

I.     Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der GSH-LAN e.V. (im weiteren Veranstalter genannt) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Gamesession Hannover - Lanparty (im weiteren Teilnehmer genannt) sowie Besucherinnen und Besuchern (im weiteren Besucher genannt).
  2. Teilnehmer sind Personen, die auf der Internetseite des Veranstalters unter https://www.gsh-lan.com registriert sind und mit dem Veranstalter einen Vertrag über die Teilnahme an einer Lanparty des Veranstalters geschlossen haben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters.
  3. Besucher sind Personen, die an der Veranstaltung zu Besuchszwecken teilnehmen.
  4. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Jeder Teilnehmer hat beim Einlass auf Verlangen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzulegen. Minderjährigen wird der Zutritt zur Veranstaltung verweigert. Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten sind nicht ausreichend und begründen keinen Anspruch auf Einlass.
  5. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.

II.     Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer kommt bei der Online-Buchung und an der Abendkasse erst zustande, wenn das Angebot des Teilnehmers zur Teilnahme an der Lanparty des Veranstalters von diesem angenommen wird.
  2. Bei der Online-Buchung gibt der Teilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der Lanparty des Veranstalters ab, indem er nach seiner erfolgreichen Registrierung auf der Internetseite des Veranstalters die dort angegebene Teilnahmegebühr auf das ebenfalls dort angegebene Konto des Veranstalters überwiesen hat, wobei ein wirksames Angebot erst mit Eingang der Teilnahmegebühr auf dem Konto des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter nimmt das abgegebene Angebot des Teilnehmers an, indem er auf seiner Internetseite den Status des antragenden Teilnehmers auf „bezahlt“ setzt und ihm die Freigabe erteilt einen oder mehrere Sitzplätze auf dem Online-Sitzplan eigenhändig zu reservieren. Eine Sitzplatzzuweisung durch den Veranstalter erfolgt bei einer Online-Buchung nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, reservierte Sitzplätze von Teilnehmern aus organisatorischen Gründen zu verschieben.
  3. An der Abendkasse gibt der Teilnehmer ein Angebot zur Teilnahme an der Lanparty des Veranstalters ab, indem er an der Abendkasse die dort angegebene Teilnahmegebühr in bar vorlegt. Der Veranstalter nimmt das Angebot des Teilnehmers an, indem er das Geld annimmt und dem Teilnehmer einen oder mehr Sitzplätze zuweist.
  4. Für den Fall, dass ein Teilnehmer im Auftrag für einen anderen Teilnehmer ein Ticket für diesen reserviert und bezahlt, ist nur derjenige Teilnehmer zur Frei- und/oder Weitergabe des Tickets an einen anderen Teilnehmer berechtigt, auf dessen Namen es reserviert wurde.
  5. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher kommt an der Abendkasse erst zustande, wenn das Angebot des Besuchers zum Besuch der Lanparty des Veranstalters von diesem angenommen wird.
  6. An der Abendkasse gibt der Besucher ein Angebot zum Besuch der Lanparty des Veranstalters ab, indem er an der Abendkasse den dort angegebenen Eintrittspreis für Besucher in bar vorlegt. Der Veranstalter nimmt das Angebot des Besuchers an, indem er das Geld annimmt und dem Besucher Zutritt zu seiner Veranstaltung gewährt.
  7. Ein wirksames Angebot des Teilnehmers und des Besuchers auf Vertragsabschluss verpflichtet den Veranstalter nicht zur Annahme.

III.     Rücktritt des Teilnehmers

  1. Bei Online-Buchung hat der Teilnehmer das Recht, bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Ein Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
  2. Der Rücktritt ist per Brief, E-Mail oder über die Internetseite des Veranstalters möglich.
  3. Nach fristgerecht erklärtem Rücktritt erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die von ihm gezahlte Teilnahmegebühr durch Überweisung auf ein deutsches Bankkonto. 
    Der zurückgetretene Teilnehmer trägt die Obliegenheit, dem Veranstalter innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist für die Erstattung der Teilnahmegebühr seine Kontodaten mitzuteilen.
  4. Sollte der Rücktritt infolge abgelaufener Rücktrittsfrist ausgeschlossen sein, hat der hiervon betroffene Teilnehmer das Recht, seine durch Vertragsschluss erlangte Teilnahmeberechtigung an einen Dritten zu veräußern. Der Geldbetrag für den veräußert wird, darf die vom Veranstalter erhobene Teilnahmegebühr nicht übersteigen. Der Erwerber muss die Voraussetzungen der durch Veräußerung erworbenen Teilnahmeberechtigung erfüllen (vgl. Ziff. I. Abs. 2 u 4). Eine solche Veräußerung muss dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn per Brief, E-Mail oder über die Internetseite des Veranstalters unter Nennung des bisherigen Teilnehmers und des neuen Teilnehmers angezeigt werden. Bei Zuwiderhandlungen des Vorgenannten kann dem neuen Teilnehmer der Zutritt zur Lanparty verweigert werden.
  5. Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB besteht nicht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit spezifischem Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

IV.     Rücktritt des Veranstalters

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Vertrag mit einem Teilnehmer zurückzutreten, wenn es hierfür berechtigten Grund gibt. In Falle eines solchen Rücktritts erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer die gezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, auch nach Veranstaltungsbeginn Teilnehmer wegen gesetzeswidrigen Verhaltens oder nachhaltiger Störung der Lanparty von der weiteren Teilnahme durch Verweis von der Lanparty auszuschließen. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Lanparty wegen mangelnder Teilnehmerzahlen abzusagen. Gleiches gilt, wenn aufgrund höherer Gewalt die Durchführung der Lanparty unmöglich wird. Im Falle einer Veranstaltungsabsage werden allen Teilnehmern die bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

V.     Leistungen

  1. Der Veranstalter stellt jedem Teilnehmer während der gesamten Veranstaltungsdauer den von ihm reservierten oder zugeteilten Sitzplatz oder die ihm reservierten oder zugewiesenen Sitzplätze mit dazugehöriger Tischfläche zur Verfügung. Zum Sitzplatz gehören auch ein Anschluss an das lokale Netzwerk sowie ein Anschluss an das Stromnetz des Veranstalters.
  2. Teilnehmer sind während der angegebenen Öffnungszeiten berechtigt die Schlafhalle und Duschräume zu benutzen.
  3. Volljährige Besucher haben Zutritt zu allen Veranstaltungsräumen. Besucher unter 18 Jahren haben Zutritt zu allen Veranstaltungsflächen, die für Teilnehmer unter 18 Jahren zugänglich sind. Besucher sind nicht berechtigt, an Turnieren oder Side-Events teilzunehmen oder die Schlafhalle und die Duschräume zu benutzen. Bei Turnieren und Side-Events die von Dritten (z.B. Kooperationspartnern) angeboten werden, gelten deren Teilnahmebedingungen.

VI.     Veranstaltungsablauf

  1. Teilnehmer und Besucher verpflichten sich, während der gesamten Veranstaltungsdauer den Weisungen des Veranstalters sowie dessen Hilfspersonen (Orgas) Folge zu leisten.
  2. Teilnehmern und Besuchern ist es untersagt, ohne Aufforderung den Organisationsbereich des Veranstalters und die Bühne zu betreten.
  3. In der Schlafhalle herrscht Lärmverbot.
  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich für die gesamte Veranstaltungsdauer in allen Veranstaltungsräumen rechtstreu zu verhalten. Es ist verboten, rechtswidrig Software und sonstige Medien an denen ein Urheberecht Dritter besteht von anderen Teilnehmern auf den eigenen Computer zu laden oder selbst anzubieten.
  5. Tiere sind in den Veranstaltungsräumen nicht erlaubt.
  6. Die Benutzung von (motorisierten) Bewegungshilfen, wie z.B. Segway, Hooverboard oder Kickboard, ist in den Veranstaltungsräumen nicht erlaubt. Ausnahme sind medizinisch notwendige Bewegungshilfen.
  7. Das Verwenden von Drohnen oder ähnlichen Fluggeräten im Sinne der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" (LuftVO) ist in den Veranstaltungsräumen nicht erlaubt.
  8. In allen Veranstaltungsräumen ist das Rauchen untersagt. Das Rauchverbot umfasst auch E-Zigaretten und E-Shishas.
  9. In den Veranstaltungsräumen ist der Konsum von Bier sowie weinhaltigen Getränken gestattet. Der Konsum, das Mitbringen sowie die Weitergabe von Spirituosen und anderen hochprozentigen alkoholischen Getränken (sogenannte „harte Alkoholika“) ist hingegen ausdrücklich untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und betroffene Personen von der Veranstaltung auszuschließen.
  10. Das Mitführen und/oder Konsumieren von Substanzen im Sinne des BtMG sowie allen sonstigen gesetzlich verbotenen Substanzen führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Anzeige bei der Polizei.
  11. Der Konsum von Cannabis und cannabishaltigen Produkten ist innerhalb der Veranstaltungsräume sowie auf den direkt angrenzenden Außenflächen untersagt. Ein Konsum ist – analog zur Regelung für Tabakrauchen – ausschließlich in dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb des Veranstaltungsgebäudes gestattet. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu einer Schule ist beim Konsum zwingend ein ausreichender Abstand zum Veranstaltungsgelände einzuhalten (mindestens 100 Meter Luftlinie), sodass weder Schülerinnen und Schüler noch das Schulgelände beeinträchtigt werden.
    Das Mitführen oder Konsumieren von Cannabis innerhalb der Veranstaltungsräume sowie ein Konsum im direkten Umfeld der Schule kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
  12. Das Mitführen von Gegenständen im Sinne des WaffG in den Veranstaltungsräumen ist verboten. Das rechtswidrige mitführen von Gegenstände im Sinne des WaffG führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und zur Anzeige bei der Polizei.
  13. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen die Absätze 1 bis 12 verstoßen, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
  14. Der Veranstalter behält sich zur Durchsetzung der Abs. 6 bis 12 das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
  15. Der Veranstalter behält vorgefundene Sachen bis zum Ende der Lanparty ein. Eine Herausgabe nach Ende der Veranstaltung oder bei endgültigem Verlassen der Lanparty findet nur statt, wenn der Teilnehmer oder Besucher rechtlich im Besitz der Sache sein darf.

VII.    Foto- und Videoaufnahmen während der Veranstaltung

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der gesamten Veranstaltungsdauer in den Veranstaltungsräumen Foto- und Videoaufnahmen im berechtigten Interesse zu machen (oder machen zu lassen) und die Aufnahmen zu verarbeiten und zu veröffentlichen, sowie diese Aufnahmen an Partner, Sponsoren oder die Presse weiter zu geben. Hierbei gelten die separat einsehbaren Datenschutzbestimmungen.
  2. Der Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung seiner Fotos jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
  3. Teilnehmern und Besuchern ist es untersagt Foto- oder Videoaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters zu machen.
  4. Die Veranstaltungsräume werden während der gesamten Veranstaltungsdauer videoüberwacht. Hierbei gewonnene Aufnahmen werden ausschließlich zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Tatsachen genutzt.
  5. Überwachungsaufnahmen werden zwei Wochen nach Veranstaltungsende gelöscht. Von dieser Aufbewahrungsdauer kann für die Dauer abgewichen werden, die für die Aufklärung strafrechtlich relevanter Tatsachen notwendig ist. Im Falle strafrechtlicher Ermittlungen werden die Videoaufnahmen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
  6. Die Schlafhalle und die sanitären Anlagen sind von den Abs. 1, 2 und 4 ausgenommen.

VIII.     Einwilligung in Livestream-Übertragungen und Aufzeichnungen

  1. Während der Veranstaltung werden Livestreams ausgestrahlt und Audio-/Videoaufnahmen angefertigt, die Teilnehmer und Besucher in Bild und/oder Ton erfassen können. Diese Aufnahmen werden live über das Internet übertragen und können auf Plattformen Dritter (z.B. Twitch, YouTube) veröffentlicht werden.
  2. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich jeder Teilnehmer und Besucher ausdrücklich damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen seiner Person angefertigt werden. Diese Aufnahmen werden live über das Internet gestreamt, zeitlich unbegrenzt auf Streaming-Plattformen und in sozialen Medien veröffentlicht, verbreitet und zur kommerziellen Nutzung durch den Veranstalter und dessen Partner verwendet.
  3. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Übertragung über Drittplattformen (insbesondere Twitch, YouTube, Facebook, Instagram, Tiktok) die dort geltenden Speicher-, Aufzeichnungs- und Verbreitungspraktiken Anwendung finden. Der Veranstalter hat auf die Speicherung, Verarbeitung und Weiterverbreitung durch diese Plattformen und deren Nutzer keinen Einfluss und kann die vollständige Löschung oder Kontrolle der Aufnahmen nicht gewährleisten.
  4. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit schriftlich, per E-Mail oder über die Internetseite des Veranstalters möglich. Der Widerruf gilt ausschließlich für zukünftige Veröffentlichungen und Live-Übertragungen, die nach Eingang der Widerrufserklärung beim Veranstalter erfolgen. Dies bedeutet:

    1. Bereits live übertragene Aufnahmen bleiben auf den Streaming-Plattformen und in sozialen Medien verfügbar.

    2. Bereits vor dem Widerruf veröffentlichte Inhalte unterliegen weiterhin den kommerzielle Nutzungsrechten des Veranstalters.

    3. Nach erfolgreichem Widerruf werden neue Aufnahmen des Widerrufenden nicht mehr live gestreamt und nicht mehr auf den genannten Plattformen veröffentlicht.

    ​Der Widerruf lässt die rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung unberührt.

  5. Teilnehmer, die nicht gefilmt oder gestreamt werden möchten, müssen auf das Betreten des Veranstaltungsgeländes verzichten oder sich in gekennzeichneten kamerafreien Bereichen aufhalten.
  6. Der Veranstalter wird durch deutlich sichtbare Hinweisschilder an allen Eingängen auf die Livestream-Übertragungen und Aufzeichnungen hinweisen.

IX.    Turniere und Side-Events

  1. Der Veranstalter bietet freiwillig auf seiner Veranstaltung Turniere und Side-Events an. Turniere und Side-Events werden nicht Gegenstand des zwischen dem Veranstalter und Teilnehmer geschlossenen Vertrages. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung eines Turniers oder Side-Events besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Turniere und Side-Events abzusagen.
  2. Der Teilnehmer hat das Recht, an den angebotenen Turnieren und Side-Events des Veranstalters auf der Lanparty teilzunehmen. Sollte ein Turnier oder ein Side-Event die Volljährigkeit des Teilnehmers voraussetzen, ist eine Teilnahme nur bei Bestehen dieser möglich. Im Übrigen muss der Teilnehmer die für die Teilnahme am Turnier oder Side-Event gegebenenfalls erforderliche Soft- und Hardware selbst vorhalten, es sei denn, der Veranstalter erklärt ausdrücklich, die Soft- und/oder Hardware für das Turnier oder Side-Event zu stellen.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich für Turniere und Side-Events rechtzeitig beim Veranstalter anzumelden. Ein Anspruch auf Teilnahme an Turnieren und Side-Events ist ausgeschlossen, wenn die Anmeldefrist verstrichen ist.
  4. Den Turnieren und Side-Events liegen die Regeln des Veranstalters zugrunde.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, erfolgreiche Turnier- und Side-Event-Platzierungen mit von Kooperationspartnern bereitgestellten Preisen zu prämieren. Der Veranstalter wird in einem solchen Fall vor Beginn des Turniers oder Side-Events die Preise für die entsprechenden Platzierungen bekanntmachen.
  6. Ansprüche gegen den Veranstalter wegen möglicher Sach- und Rechtsmängel an den von den Kooperationspartnern für Turniere und Side-Events bereitgestellten Preisen sind ausgeschlossen. Eine Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den bereitstellenden Kooperationspartnern bleibt hiervon unberührt.
  7. Anspruch auf Aushändigung des Gewinns haben nur Teilnehmer, die während der Preisverleihung persönlich vor Ort sind. Teilnehmer die persönlich den Gewinn nicht entgegennehmen können, haben die Möglichkeit, empfangsberechtigte Personen beim Veranstalter anzuzeigen. Sollte ein Teilnehmer der Gewinner eines Preises ist bei der Preisverleihung persönlich nicht vor Ort sein und auch keine empfangsberechtigte Person beim Veranstalter angezeigt haben, verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf Ausschüt-tung des Preises.
  8. Der zwischen Veranstalter und Teilnehmer geschlossene Vertrag begründet keinen Anspruch des Teilnehmers, an auf der Lanparty von Dritten (z.B. Kooperationspartnern) angebotenen und durchgeführten Turnieren und Side-Events teilzunehmen. In diesem Fall gelten die Teilnahmebedingungen des Dritten.
  9. Der Rechtsweg bei Side-Events ohne Gegenleistung ist ausgeschlossen.

X.     Netzwerk und Stromnetz

  1. Das vom Veranstalter bereitgestellte Netzwerk und Stromnetz darf nur in dafür vorgesehener Weise genutzt werden.
  2. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Küchengeräte oder sonstige Haushaltsgeräte an das Stromnetz des Veranstalters anzuschließen.
  3. Server und sonstige Großrechner sind vor Veranstaltungsbeginn auf der Internetseite des Veranstalters bei diesem anzumelden.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb von Geräten zu untersagen, die nach Auffassung des Veranstalters eine Gefahr für das Stromnetz und/oder das Netzwerk des Veranstalters darstellen können.
  5. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die betroffenen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Lanparty auszuschließen.

XI.     Haftung des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die er dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen schuldhaft zufügt.
  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 828 Abs. 3 BGB.

XII.     Haftung des Veranstalters

  1. Die Haftung des Veranstalters bei von ihm oder seinen Hilfspersonen herbeigeführten Sachschäden zu Lasten des Teilnehmers oder Besuchers wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung des Veranstalters bei von ihm oder seinen Hilfspersonen herbeigeführten Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit eines Teilnehmers oder Besuchers bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer oder Besucher während der gesamten Veranstaltungsdauer von Dritten zugefügt werden.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand vor Teilnahme an der Lanparty zu überprüfen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der Veranstaltungsdauer regelmäßig Ruhepausen durchzuführen.

XIII.     Schlussbestimmungen

  1. Die unter Zugrundelegung dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht.
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.
  3. Hat der Teilnehmer keinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über Verträge denen diese AGB zugrunde liegen Hannover. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Veranstalter und Kaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts, über Verträge denen diese AGB zugrunde liegen, ist Hannover.
  4. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 


(Stand 04. November 2025)

 


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