AGB hat folgendes geschrieben: |
Die Teilnehmer haben Recht auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen. Danach verfällt dieses Recht, bei besonders begründbaren Fällen, wird im Einzelfall über eine Rückerstattung auch nach dem Termin entschieden. Sollte der Veranstalter gezwungen sein die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben werden die Unkostenbeiträge selbstverständlich umgehend rücküberwiesen.
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[Editiert von Killersolscher am 19.Sep.2010 um 16:26]
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