Forum > Frage bezüglich rechtlicher Dinge bei der Organisation einer Lan 
Clan: T0werRangers
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Hallo!
Ich habe eine Frage, die nicht direkt im Zusammenhang mit der GSH steht, die aber vielleicht trotzdem von einem der Orgas beantwortet werden kann:
Ich arbeite in einem Jugendzentrum und wir haben heute überlegt, in den nächsten Monaten eine Lan-Party als neue Veranstaltung anzubieten. Das ganze in kleinem Rahmen (40 Spieler) und mit der Besonderheit, dass es bereits ab 12 Jahren freigegeben werden soll (somit auch nur spiele mit usk 12 erlaubt sind).
Die Frage, die ich nun habe ist folgende:
Gibt es, ähnlch wie bei anderen Veranstaltungen mit GEMA eine bestimmte Zahlung, die irgendwo getätigt werden muss, aufgrund von irgendwelchen Rechten oder Lizensen?
Ich weiß, das klingt recht albern, aber wir müssen als städtische Veranstalter natürlich auf der absolut sicheren Seite sein.
Über eine Antwort freu ich mich,
Schuli
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Clan: Kein Clan
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Hi,
solange du keine Musik spielst oder andere Medien öffentlich vorführst (TV,DVDs usw) bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Werden also nur PC Spiele ab 12 gespielt, musst du keine Lizenzkosten ö.ä. bezahlen.
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Clan: T0werRangers
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Danke für die rasche Antwort!
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Clan: Gamesession Hannover
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Du solltest beachten das es Einschränkungen in der Zeit gibt wenn du 12 jährige auf der Lan hast. Die dürfen auf gar keinen Fall über Nacht bleiben. Da solltest du dich nochmal schlau machen.
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Clan: T0werRangers
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Huhu!
Ja, darueber hab ich auch schon nachgedacht, da wir aber als staedtisches Jugendzentrum mit ausgebildetem Personal auch schon andere Uebernachtungsangebote durchgefuehrt haben, mache ich mir da eigentlich keine Sorgen .
Ich bin fuer jeglichen qeiterwn Hinweis dankbar!
Liebe Gruesse,
Schuli
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Clan: Gamesession Hannover
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Jein. Wenn die Eltern zustimmen und die Stadt eine Ausnahme genehmigt geht das. Da eine LAN-Party keine Tanzveranstaltung ist.
Aber auch hier ist wichtig: Das ist Ländersache!
[Editiert von Sorehead am 16.Aug.2012 um 17:11]
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## Meine Definition von Glück? Keine Termine und leicht einen sitzen *H. J.* ##
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Clan: T0werRangers
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Genau, das ist ähnlich wie auf einem Zeltlager, auf dem ja die Jugendlichen auch über Nacht bleiben (und übrigens auch nicht um 22 Uhr im Zelt liegen müssen ).
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Clan: Bielefeld.LAN
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Ich wär froh, wenn unsere Kinder mal um 22 Uhr im Zelt lägen 
Und ja, es ist im Grunde das gleiche wie ein Zeltlager oder eine andere Kinderfreizeit über mehrere Tage. Wichtig ist, glaube ich, dass der Anbieter anerkannter Träger der Jugendhilfe ist.
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WolleTD - Für alles zu haben, aber für nichts zu gebrauchen...
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